P8 — Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Teil 1-2

Kategorie

Palliative Care

Termine

15.–19.6.2020, 21.–22.9.2020, 14.–16.12.2020, 1.–2.3.2021

Kosten

1200 Euro

Anmelden bis

1.5.2020

Veranstaltungsort

Augustinerkloster Erfurt

Der Demographische Wandel und die Stärkung der häuslichen Versorgung führen zu kurzen Verweildauern bei Menschen, die hochaltrig und fortgeschritten pflegebedürftig in die stationären Einrichtungen der Altenhilfe einziehen. Der Gesetzgeber möchte durch ein frühzeitiges qualifiziertes Beratungsangebot betroffene Menschen und ihre Zugehörigen befähigen, für ihre letzte Lebensphase eine individuelle und selbstbestimmte gesundheitliche Versorgungsplanung in den Blick zu nehmen. Die Integration einer gesundheitlichen Versorgungsplanung in vollstationären Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe setzt einen Organisationsentwicklungsprozess voraus: sie muss in alle Strukturen und Prozesse eingebunden sein. Frühzeitige und regelmäßige Räume zur Verständigung und Umsetzung des Bewohnerwillens sorgen für größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten. Auf diese Weise können nicht mehr indizierte Krankenhauseinweisungen vermieden werden. In sensiblen Kommunikationsräumen entstehen abgestimmte individuelle und selbstbestimmte Notfallplanungen hinsichtlich ethisch sensibler Entscheidungen sowie medizinscher, pflegerischer, psychosozialer und spiritueller Wünsche, Willensbekundungen, Bedürfnissen sowie Behandlungsmaßnahmen. Die Begleitung am Lebensende ist häufig multiprofessionell und sektorenübergreifend. Eine gemeinsame vorausschauende Planung ist vernetzt nach innen wie nach außen. Möglichst wenig Reibungsfläche an den Schnittstellen erhöht die Versorgungsqualität von schwerkranken Menschen und ihren Zugehörigen.

Ziele
In dieser zertifizierten Weiterbildung werden Sie befähigt, für Ihre Einrichtung die gesundheitliche Versorgungsplanung zu koordinieren und die Organisations- und Durchführungsverantwortung zu übernehmen. Die gesundheitliche Versorgungsplanung lehnt sich an das internationale Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP) an. Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgungsplanung soll es betroffenen Menschen, ihrem sozialen Netz sowie den gesetzlichen Betreuern ermöglicht werden, Vorstellungen zu entwickeln über (palliativ-)medizinische-pflegerische Interventionen und Grenzen. Darüber hinaus ihre Fragen zu stellen und ihre Bedürfnisse zu formulieren in Bezug auf existenzielle emotionale und psychosoziale Wünsche und Sorgen sowie zu möglicher spiritueller Begleitung. Die Autonomie und die Lebensqualität von Menschen stehen dabei im Mittelpunkt. Dazu werden Grundlagen zur systemischen Beratungskompetenz, palliativmedizinisches und pflegerisches Fachwissen, eine hospizliche Haltung und Netzwerkkompetenzen vermittelt.

Inhalte

  • Koordinierung der gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132g SGB V) – einrichtungsintern und –extern
  • Organisations- und Durchführungsverantwortung für den gesamten Beratungsprozess
  • Systemische Beratungskompetenz in sensiblen und herau fordernden Gesprächen
  • Palliativpflegerisches und medizinisches Fachwissen
  • Ethisch-rechtliche Grundlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Strukturieren und Moderieren von (palliativen) Fallgesprächen
  • Dokumentation von vorbereitender Krisen- und Notfallplanung
  • Kooperation und Mitwirkung in einem regionalen palliativen Netzwerk
  • Barriere freie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Bitte beachten Sie:
Peergruppenarbeit (kollegialer Austausch außerhalb der Präsenztage), Konzeptentwicklung für die gesamte Organisation zum § 132g und eine Abschlussarbeit sind Bestandteile dieser Weiterbildung.

1.Teil – Theorie und Praxis

  • 15.–19.06.2020, Montag bis Freitag, jeweils 9–17 Uhr
  • 21.–22.09.2020, Montag bis Dienstag, jeweils von 9–17 Uhr
  • zwei Tage supervidierte Beratungsgespräche in moderierten Rollenspielen

Erste Zertifizierung: Antrag auf anteilige Personalstelle kann bei jeweiligen Landeskassen gestellt werde

2.Teil – Praxis- und Reflexionsphase

  • 14.–16.12.2020, Montag bis Mittwoch, jeweils von 9–17 Uhr
  • drei Tage Reflexion und Coaching der durchgeführten Beratungsprozesse
  • ethisch-rechtliche und ethisch-medizinische Aspekte
  • 1.–2.3.2021, Montag bis Dienstag, jeweils von 9–17 Uhr
  • zwei Tage Reflexion und Coaching der durchgeführten
  • Beratungsprozesse plus Abschlusspräsentation der Teilnehmenden

Zweite Zertifizierung sollte spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erstem Antrag bei den jeweiligen Landeskassen eingereicht werden.

Diese Weiterbildung orientiert sich am Aachener Curriculum zur Qualifizierung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung (§ 132 G).

Leitung
Susanne Kiepke-Ziemes, Veronika Schönhofer-Nellessen, Ilka Jope und Kolleg*innen

Kosten

1.200 Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Übernachtung und Verpflegung

Teilnehmende

20

Zielgruppe

Medizinerinnen, Pflegekräfte, Sozialarbeiter, Erzie- herinnen, Medizinische Fachangestellte, Heilerziehungspfleger und vergleichbare Ausbildungen, Fachkräfte in vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Kurszeiten

9–17 Uhr

20 Fortbildungspunkte RbP

Referent*in

Susanne Kiepke-Ziemes

Diplom-Sozialpädagogin, Lehrende für Systemische Beratung, Therapie, Supervision und Coaching (DGSF), Organisationsentwicklung, Trainerin Palliative Care, Palliative Praxis (DGP) und Letzte Hilfe