Suizidprävention vor Suizidbeihilfe

Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) hat mit Blick auf die anstehende Neuregelung der Suizidbeihilfe drei zentrale Forderungen: erstens den Vorrang der Suizidprävention vor Suizidbeihilfe; zweitens den weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung; drittens die Klarstellung, dass Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen nicht zur Mitwirkung an einem Suizid oder zur Duldung eines solchen in ihren Räumlichkeiten verpflichtet werden können.

„Suizidprävention vor Suizidbeihilfe, das ist das Gebot der Stunde“, so Professor Winfried Hardinghaus anlässlich der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Vorfeld der gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe, zu der er als Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e. V. geladen war.

Zur Stellungnahme des DHPV

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