„Suizidprävention gesetzlich zu regeln, das ist das Gebot der Stunde“

Dr. Friederike Spengler, Regionalbischöfin und Vorstandsvorsitzende im Thüringer Hospiz- und Palliativverband (THPV), fordert die Vertagung der Reform der Sterbehilfe

Erfurt, 5. Juli 2023. Am morgigen Donnerstag stehen im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe zur Abstimmung. Friederike Spengler, Regionalbischöfin in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und Vorstandsvorsitzende im THPV, plädiert dafür, die Entscheidung zu vertagen. „Die in den Bundestag einzubringenden Gesetzesvorlagen beschäftigen sich nicht mit den Gründen der Suizidwilligen, sondern ausschließlich mit der Beendigung des Lebens und dessen Planung im Sinne von Überprüfbarkeit und Entscheidungsfindung“, so Friederike Spengler.

Mit der geplanten gesetzlichen Ausgestaltung des assistierten Suizids würden weitreichende Entscheidungen für das Leben in unserer Gesellschaft, im Miteinander der Generationen und in der Beschäftigung mit den Erwartungen an das eigene Leben gestellt, deren Auswirkungen heute noch gar nicht absehbar seien. 

„Ich habe nicht den Eindruck, dass die Debatte so umfänglich und beteiligend geführt wurde, dass sie für die Entscheidung einer der beiden Gesetzesvorlagen reif ist. Gerade aber wegen der unabsehbaren Auswirkungen auf unser aller Leben sollte die Befassung so breit und diskursiv wie möglich ausfallen“, sagt Spengler.

Der Not am Lebensende angemessen begegnen

Nicht der Suizid, sondern das Leben eines Menschen in Krankheit, Schwachheit, unter Verlust der geistigen und körperlichen Kräfte bis zu dessen letztem Atemzug müssten Ausrichtung der Bemühungen und Sorge sein. Deshalb sei das Gebot der Stunde, die Suizidprävention gesetzlich zu regeln.

Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Einrichtungen sollten idealerweise Orte sein, in denen Sterbewünsche geäußert und gehört werden und an denen der dahinterliegenden Not angemessen mit seelsorgerlichen, psychologischen, palliativen und hospizlichen Angeboten begegnet wird. Denn so könnten Nöte gemildert und gegebenenfalls gestillt werden. Friederike Spengler: „Es ist zentral, dass die Menschen, die sich nicht der Frage zur Gestaltung ihres Lebensendes im Sinne einer Suizidassistenz aussetzen wollen, stets einen Schutzraum haben.“Zur Frage, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen gegebenenfalls konkret mit Bitten um seelsorgerliche Begleitung Sterbewilliger umgehen können, sagt sie: „Diese Frage gilt es gut zu diskutieren und abzuwägen. Mir scheint wichtig, die Gewissensfreiheit des Einzelnen in jedem Fall zu wahren.“


Der THPV

ist der Dachverband für die Hospiz- und Palliativarbeit in Thüringen. Er hat derzeit 54 Mit­glieder, darunter alle ambulanten Hospizdienste, alle stationären Hospize für Erwachsene, mehrere Pallia­tivstationen und Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgungsteams. Zu den Aufgaben des Verbandes zählt es unter anderem, Hospizbewegung und Palliativversorgung in ganz Thüringen bekannt zu machen, das Netzwerk der zahlreichen Hilfsangebote auszubauen und die Interessen der Mitglieder auf Landes- und Bundesebene zu vertreten. Die Akademie des THPV qualifiziert die ehren- und hauptamtlichen Mitar­beiter, die in der Hospiz- und Palliativ­versorgung tätig sind.

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